• Arbeitskreis Klimaneutralität

    KLIMAK

  • Was ist der KlimAK?

    Der KlimAK ist eine gemeinsame Plattform für alle von der Transformation der Energie- und Ressourcenwende betroffenen Stadt- und Gemeindewerke sowie Energiegenossenschaften. Wir bereiten für die Mitgliedsunternehmen regelmäßig die neusten Vorgaben und Chancen auf dem Weg in die Klimaneutralität auf.

    Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir Handlungsbedarf und Instrumentarien. Umsetzungsfahrpläne helfen, alle Beteiligten mit auf die gemeinsame Reise der kommenden Jahre zu nehmen: Ihre Mitarbeiter*innen, Ihre Kund*innen, Ihre Anteilseigner*innen, Ihr politisches und regionales Umfeld.

    Der KlimAK richtet sich an Vertreter*innen der Geschäftsführung von Stadt- und Gemeindewerken (strategisch) und an die jeweilig betroffenen Mitarbeiter*innen (operativ). Im Rahmen von ca. 30 Treffen (online oder Präsenz) treffen sich die Mitglieder des KlimAK im Rahmen von Webinaren und Weiterbildungen, um sich mit uns und auch untereinander auszutauschen.

    Im Rahmen von verschiedenen Formaten erörtern wir Handlungsbedarf und Instrumentarien, sorgen für aktuelle Informationen und für einen intensiven und auch sektorübergreifenden Erfahrungsaustausch. 

    Warum gibt es den KlimAK?

    Auf die Ende des letzten Jahrtausends gestartete „Regulierungswende“ folgt jetzt die „Energie- und Ressourcenwende“. Bereits die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.2021 und der aktuelle Koalitionsvertrag lassen erkennen, was auf die Branche sowie die Stadt- und Gemeindewerke in den nächsten Jahren zukommen wird.

    Verschiedenste Gesetze und Verordnungen sind ohnehin schon länger scharfgeschaltet. Mit dem neuen KlimAK wollen wir Sie auf dem Weg durch das immer komplexer werdende Dickicht der vielschichtigen Vorgaben, Risiken und Chancen begleiten. Wir als BBH und BBHC decken den „Vierklang“ aus Wirtschaft/Technik/Recht & Politik ab und sind mit unseren jeweiligen in den einzelnen Themenfeldern besonders spezialisierten Kolleg*innen aus den anwaltlichen, energiewirtschaftlich-technischen, betriebswirtschaftlichen und steuerrelevanten Bereichen, einschließlich der Optimierung von Fördermitteln und Finanzierung, für Sie tätig.

    So beraten wir zum Beispiel bereits seit 2004 zahlreiche Unternehmen umfassend beim Europäischen Emissionshandel und bei den vielen anderen umweltrechtlichen wie umweltpolitischen Herausforderungen; wir wissen bereits, worauf es ankommt.

    Termine

    Beim KlimAKompass sowie KlimAK Jour Fixe treffen sich Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet regelmäßig in Präsenz oder Online. Thematisch behandeln wir hier immer die aktuelle Themen oder auch Themenwünsche und hören zusätzlich mindestens ein Praxisbeispiel. Konkrete Handlungsoptionen und -empfehlungen erhalten Sie und Ihre Mitarbeiter*innen anlassbezogen als Eilmeldungen über unsere 30-minütigen Online-Format KlimAK Flash.
    Einmal jährlich findet die KlimAKonferenz mit interessanten Persönlichkeiten aus Politik, Behörden und Wissenschaft sowie Vertretern von Stadtwerken und Kommunen statt.

    Zukünftige

    03.12.2024

    KlimAKompass (weitere Informationen)

    17.12.2024

    KlimAK Jour Fixe 

    20.02.2025

    1. KlimAK Nachhaltigkeitstag 

    Vergangene

    05.11.2024

    KlimAK Flash: „Die THG-Bilanzierung im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung“

    09.10.2024

    KlimAK Flash: „Corporate Sustainability Reporting Directive und Taxonomieverordnung: Einblicke in praxisnahe Tools für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung“ (online)

    01.10.2024

    KlimAK Flash: Aktuelle Entwicklungen bei der Stromsteuer im Bereich Elektromobilität (online)

    30.09.2024

    KlimAK Flash: Werbung mit Klimaneutralität (online)

    17.09.2024

    Dritte KlimAKonferenz, EUREF-Campus Berlin (Konferenzbericht)

    09.09.2024

    KlimAK Flash: Die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien nach dem Gebäudeenergiegesetz (online)

    Vor welchen Hürden stehen Sie?

    Es gibt viele Parallelen zwischen Netzregulierung und Dekarbonisierung. Staatliche Eingriffe bzw. Vorgaben durch EU- und nationale Gesetz- bzw. Verordnungsgeber (Bund bzw. Länder) sowie Kommunen, durch Ministerien bzw. Behörden und durch Fortentwicklung in der Rechtsprechung (aktuell EuGH bzw. BVerfG).

    Dabei stehen Netzbetreiber (Strom/Gas/Wärme) einerseits bzw. Stadt- und Gemeindewerke (in Gänze) anderseits unter permanentem bzw. steigendem „Pflichten- und Fristendruck“.

    Die Herausforderungen der Energiewende sind noch anspruchsvoller, auf jeden Fall aber in vielerlei Hinsicht mit der netzseitigen Regulierungswende 2004/2005 vergleichbar.

    Was leistet der KlimAK?

    Wir konzentrieren uns auf ausgewählte, interdisziplinär behandelte „Aktionsfelder“, greifen frühzeitig neue Entwicklungen auf und bilden bedarfsgerecht neue Schwerpunkte. Dabei orientieren wir uns an den bereits jetzt aufkommenden Themen mit einer mittelfristigen Vorschau zunächst bis 2030, führen regelmäßige Monitorings durch, welche Fragen neu auftreten und bearbeitet werden müssen. Wir brechen die bevorstehenden Hausaufgaben u.a. über unser Klimapflichtenheft für das jeweils bevorstehende Kalenderjahr herunter und priorisieren Schwerpunktthemen, die wir in unseren verschiedenen Präsenz- und Onlineformaten regelmäßig vorstellen und gemeinsam mit Ihnen diskutieren.

     

     

    Mitglied werden

    Wenn Sie Netzbetreiber oder Energieversorger sind, können Sie Mitglied im KlimAK werden. Sprechen Sie uns an!

     

    Und was können wir für Sie tun?

    KlimAK

    klimak@bbh-online.de